Digitalisierung
Unsere Lösungen für dein Unternehmen, die dir mehr Zeit und Effizienz in deinem Arbeitsalltag ermöglichen.
Hardwaresysteme einschließlich Betriebssystemen
Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Informationsterminals
Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
E-Book-Lesegeräte und zugehörige Software
Onlineshops
Telekommunikationsdienste
Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
Bankdienstleistungen für Verbraucher
Unternehmen die weniger als 10 Personen beschäftigen und höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben
Selbstbedienungsterminals (hier gelten die Regelungen erst ab 2040)
Audio-visuellen Mediendienste, also Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney Plus (Hier gilt der MStV)
Die Marktüberwachungsbehörde kann nach § 29 Abs. 3 BFSG anordnen, dass ein Angebot oder die Erbringung einer Dienstleistung eingestellt wird, wenn diese trotz Beanstandung und Fristsetzung dauerhaft nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt wird. Erbringt ein Unternehmen entgegen der Pflicht aus §§ 14, 3 BFSG nicht barrierefrei, stellt das nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG zudem eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 37 Abs. 2 Alt. 1 BFSG mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
sie sollten eine Produkt-, Typen- oder Seriennummer, sowie Name, Anschrift und CE-Kennzeichnung anbringen
sie müssen eine verständliche Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen beifügen
sie sollten kontrollieren, ob eine CE-Kennzeichnung angebracht wurde, und dürfen Produkte nur dann vertreiben, wenn die Kennzeichnungspflichten des Herstellers bzw. des Importeurs erfüllt wurden
sie müssen in Ihren AGB darüber aufklären, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
es sollte eine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format vorliegen
die Funktionsweise der Dienstleistung sollte ebenfalls in barrierefreiem Format beschrieben werden
diese sollten in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen (neben Schrift zum Beispiel eine Vorlesefunktion)
sie sollten auffindbar sein
sie sollten gut lesbare Texte beinhalten. Dies betrifft Schriftgröße, Helligkeit und Kontrast
Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein
(Beispiele hier: ein Mobiltelefon, ein PC oder ein Selbstbedienungsterminal (Dies gilt auch für Verpackungen oder Anleitungen)
Die gesamte Kommunikation, Bedienung, Steuerung und Orientierung müssen über mehr als einen sensorischen Kanal möglich sein - beispielsweise Vorlesen zusätzlich zu Schrift
Alle Informationen müssen für Personen mit eingeschränkter Sehkraft verständlich sein. Dies betrifft vor allem die Größe der Schriften sowie die Helligkeit und Kontraste
Alternative Farben müssen zur Verfügung stehen
Bei Akustik muss die Lautstärke anpassbar sein
Manuelle Steuerung muss auch mit wenig ausgeprägten feinmotorischen Fähigkeiten möglich sein
Produkte müssen um eine Beschreibung der Benutzerschnittstellen wie Handhabung usw. ergänzt werden
Es gibt einige Online-Kurzchecks, bei denen ihr ganz einfach eure URL eingeben könnt, und einen kurzen Überblick über die barrrierefreiheit eurer Seite bekommt.
Beispiele hierfür sind: https://www.experte.de/barrierefreiheit oder https://wave.webaim.org/
Ein umfassenden und rechtlich sicherer Check findet ihr hier: https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html
Dieser Blogbeitrag zeigt nur einen Ausschnitt der relvanten Informationen des Gesetzes auf. Hier findet ihr die komplette Ausgabe des Gesetztes: BGBL
Quellen: link 1 link 2 link 3
Egal ob Fragen zum Thema oder Hilfe bei der Umsetzung - wir unterstüzten euch gerne.
Hier geht es zu unserem Kontakt
Unsere Lösungen für dein Unternehmen, die dir mehr Zeit und Effizienz in deinem Arbeitsalltag ermöglichen.
Mit Hilfe der von uns erstellten online Börse kann die Freiwilligenagentur Schaffenslust ab sofort unkompliziert Ehrenämter vermitteln.
Ein kurzer Einblick in die Hauptaufgaben eines Browsers, Grundlagen in HTML, CSS, Kommunikation zwischen Browser & Server und JavaScript Basics.